Appell an alle Hundehalter: Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit beachten!
Mit dem Frühjahr beginnt die sogenannte Brut- und Setzzeit, in der viele Wildtiere ihren Nachwuchs aufziehen.
Der Begriff „Brut- und Setzzeit“ stamm aus der Jägersprache und bezeichnet die Zeit im Jahr, in der sich die meisten Wildtiere fortpflanzen.
In Hessen gilt daher eine besondere Schutzzeit: Brut- und Setzzeit 2025 in Hessen: 1. März bis 15. Juli
Nehmen Sie daher Rücksicht – Bodenbrüter wie Feldlerche, Rebhuhn und Goldammer benötigen geschützte Ruhezonen für die Aufzucht ihrer Jungen.
Daher ergeht der dringende Appell an alle Hundehalter:
- Leinenpflicht: Hunde sollten in Wald- und Wiesenlandschaften stets angeleint werden, um Wildtiere nicht zu stören oder zu gefährden.
- Auf den Wegen bleiben: Spaziergänge sollten auf befestigten Wegen erfolgen, um Störungen in der freien Natur zu vermeiden.
Freilaufende Katzen mit einem „BirdSave“-Halsband auszustatten – einem bunten Halsband, das Vögel warnt – kann helfen, die bedrohten Singvögel zu schützen. Angesichts der drastisch sinkenden Vogelzahlen und weiterer negativer Einflüsse auf die Natur stellt die hohe Anzahl freilaufender Katzen in Roßbach eine zusätzliche Belastung dar. Auch Vögel haben ein Recht auf Leben
In dieser sensiblen Phase sind zahlreiche Wildtiere wie Rehkitze, Feldhasen und Bodenbrüter auf ungestörte Lebensräume angewiesen.
Das ist während der Brut- und Setzzeit auch im eigen Garten nicht erlaubt!
- Zerstörung von Brut- und Niststätten: Das Beschädigen oder Entfernen von Hecken, Bäumen und Gebüschen ist untersagt, wenn sich darin Brutnester befinden.
- Störung der Wildtiere: Jeder unnötige Stress für Wildtiere sollte vermieden werden.
Pflegeschnitte an Gehölzen sind weiterhin erlaubt, solange keine Brutnester beeinträchtigt werden.
Durch verantwortungsbewusstes Verhalten kann jeder dazu beitragen, die heimische Tierwelt zu schützen.
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme!
Heckenschnitt und Bäume fällen verboten bis zum 30.September in Hessen
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten.
Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden.
Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung des Baumverantwortlichen der Stadt Witzenhausen.
Der Baumverantwortliche in Witzenhausen ist Philipp Röttig.
Er ist zuständig für Baummanagement, Baumschutz und Umweltbaubegleitung.
Sie können ihn unter der Telefonnummer 05542/508-651 oder per E-Mail an philipp.roettig@witzenhausen.de kontaktieren, siehe auch https://www.witzenhausen.eu/ansprechpartner/philipp-roettig/
https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100001_8959867